Damit Sie trotz der Corona-bedingten Herausforderungen notwendige Zukunftsinvestitionen vornehmen können, gibt es jetzt für Soloselbstständige oder kleine bzw. mittelständische Unternehmen den „Berliner InvestitionsBONUS“.
Ab dem 7. April 2022 können erstmals Anträge im Rahmen des Förderprogrammes „Berliner InvestitionsBONUS“ (BIB) gestellt werden.
Erstmalig besteht nun die Möglichkeit, dass auch Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungsunternehmen Zuschüsse von bis zu 30% erhalten können. Außerdem können Sie einen Nachhaltigkeitsbonus von 5% bei besonders nachhaltigen Investitionsvorhaben erhalten.
In diesem Town Hall Call informiert die IHK Berlin gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, der IBB Business Team GmbH, Berlin Partner und visitBerlin über die wichtigen Kriterien des neuen Förderprogramms für Zukunftsinvestitionen.
Folgende Fragen werden behandelt:
- Wer ist antragsberechtigt für den Berliner InvestitionsBONUS?
- Welche Kriterien müssen Antragstellende erfüllen?
- Wie wird der Antrag gestellt?
Die Begrüßung erfolgt durch Stephan Schwarz, Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin. Darüber hinaus freuen wir uns auf folgende Referenten:
- Dr. Michael Knieß, Referatsleiter Regionale Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Karoline Achilles, Teamleitung „Berliner InvestitionsBONUS“ bei der IBB Business Team GmbH
Teilnahme
Bitte beachten Sie: Es gibt im Rahmen der Anmeldung die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Es ist aber nicht möglich, in diesem Zusammenhang Einzelfallberatungen durchzuführen. Es geht vielmehr darum, einen Überblick zu schaffen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte über den Link an. Den persönlichen Zugangslink erhalten Sie am 05.04.2022 per E-Mail.